Leichte Sprache – ermöglicht Inklusion
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) legt in Artikel 21 das Recht auf Zugang zu Informationen in geeigneten Kommunikationsformen fest. Leichte Sprache ermöglicht Menschen mit Lernschwierigkeiten, Leseschwierigkeiten oder kognitiven Beeinträchtigungen den Zugang zu Informationen.
Leichte Sprache folgt festen Regeln. Sie unterstützt Menschen mit Beeinträchtigungen dabei, Texte selbstständig zu lesen, zu verstehen und Informationen besser zu nutzen.
Gerade in Behörden, der Politik oder bei Verträgen sind viele Texte kompliziert. Fachbegriffe, Fremdwörter, lange Sätze und ein unübersichtlicher Aufbau erschweren das Verständnis. Leichte Sprache schafft hier verständliche Alternativen und erleichtert den Zugang zu wichtigen Informationen.
Sie ist ein wichtiger Beitrag zur Inklusion. Menschen können Informationen selbst lesen, Entscheidungen besser treffen und ihre Rechte eigenständig wahrnehmen. Das stärkt Selbstbestimmung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Seit 2018 ist das Recht auf Leichte Sprache auch im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verankert. Öffentliche Stellen sind verpflichtet, bestimmte Informationen und Dokumente in Leichter Sprache bereitzustellen.